Kanzlei für Familienrecht

Fachanwältin Alexandra Fuchs

Kanzlei für Familienrecht

Fachanwältin Alexandra Fuchs

Meine Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Frankfurt am Main – Dornbusch – berät Sie gerne in sämtlichen Rechtsbereichen rund um die Familie. Als Fachanwältin im Familienrecht verstehe ich meine Arbeit nicht nur als Vertretung im gerichtlichen Prozess, sondern auch bei vorbeugender sowie außergerichtlicher Beratung und Problemlösung meiner Klienten.
Ich betreue jeden meiner Mandanten persönlich und versuche stets, eine individuell maßgeschneiderte Lösung zu erarbeiten. Transparenz, Individualität & der Wille, nachhaltige Ergebnisse zu erzielen, liegen hierbei im Mittelpunkt meines anwaltlichen Tuns.

Familienrechtliche Angelegenheiten bergen oftmals emotional schwierige Situationen. Gerade deshalb ist es wichtig, einen erfahrenen, kompetenten Rechtsbeistand an Ihrer Seite zu wissen, der Ihnen rechtliche Klarheit verschafft. Dank meiner umfassenden jahrelangen Erfahrung als Fachanwältin für Familienrecht, berate und vertrete ich Sie zuverlässig in Ihrem persönlichen Anliegen.

Nehmen Sie mit mir Kontakt auf. Ich bin gerne für Sie da!

Viele Situationen im Bereich des Familienrechtes benötigen eine*n Fachanwalt*Fachanwältin, da besonders innerhalb der Familie jede rechtliche Auseinandersetzung individuell verläuft. 

Falls Sie Fragen haben, Beratung benötigen oder sich einfach informieren wollen, zögern Sie bitte nicht, meine Rechtsanwaltskanzlei in Frankfurt zu kontaktieren. Gerne berate ich Sie individuell und kompetent in einem ersten Beratungsgespräch und bespreche mit Ihnen das weitere Vorgehen oder nächste Schritte. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Termins!

Rechtliche Zuversicht in jedem Fall

Ob kurz vor der Eheschließung oder im Zuge Ihrer Trennung oder Scheidung: Ich stehe Ihnen zur Seite, ganz gleich in welcher Lebenslage. Für Sie entwickle ich individuell effektive Strategien, basierend auf meiner fachlichen Kompetenz und Erfahrung – auch für komplexe Probleme. Dabei wird Engagement, Zuverlässigkeit und Kreativität in meiner Kanzlei großgeschrieben!

"Mein Anliegen ist Ihre Lösung zu finden – verlässlich, kompetent & nachhaltig"

Maßgeschneiderte Lösungen

In meiner Kanzlei stehen Ihre Interessen an erster Stelle! Eine Lösung zu finden, die Ihre Rechte wahrt und wirtschaftlich nachhaltig erreicht werden kann, ist mein Ziel als Rechtsanwältin.

Persönliche Rechtsbetreuung

Ich garantiere Ihnen eine stets persönliche Rechtsberatung auf Augenhöhe. Dabei nehme ich mir für meine Mandanten gerne reichlich Zeit, um auch wirklich jeden Punkt ihres Anliegens abzuklären.

Vertrauensvolles Miteinander

Als Rechtsanwältin ist es mir besonders wichtig, eine gute Vertrauensbasis zu meinen Mandanten aufzubauen. Sie können jederzeit offen mit mir kommunizieren; ich setze auf absolute Diskretion.

Meine Leistungen

Als Ihre Fachanwältin im Familienrecht berate ich Sie gerne in allen rechtlichen Belangen rund um die Familie. Durch meine Spezialisierung sowie mein Fachwissen garantiere ich Ihnen eine optimale Rechtsbetreuung, individuell an Ihre Ansprüche angepasst.

Ehen und Partnerschaften können scheitern. Kommt es anschließend zu einer Scheidung bzw. Trennung, formuliert das Familienrecht klare Vorschriften zu den jeweiligen rechtlichen Folgen. Als Rechtsanwältin kläre ich Sie umfassend auf, was Sie beispielsweise bei Scheidung einer Ehe berücksichtigen müssen. Denn neben einer ohnehin emotionalen Achterbahnfahrt müssen die Eheleute einer Vielzahl an rechtlichen Verpflichtungen nachgehen. Wie wird das eheliche Vermögen im Zuge einer Scheidung aufgeteilt? Muss eventuell ein nachehelicher Unterhalt geleistet werden? Als Ihre Ansprechpartnerin für scheidungsrechtliche Anliegen unterstütze ich Sie gerne vor, während und auch nach einer Scheidung/Trennung. Lösungsorientiertes Arbeiten steht hierbei im Zentrum meiner anwaltlichen Tätigkeit. Daher ist es mir ein Anliegen, Ihren Fall möglichst außergerichtlich zu klären und auf das Wohl der Beteiligten und insbesondere der gemeinsamen Kinder zu achten. Sollte es dennoch zu keiner Einigung kommen, vertrete ich Ihre Interessen und Rechte natürlich vor Gericht. Hier gilt jedoch stets: Je früher Sie rechtliche Klarheit schaffen, umso eher lassen sich Konflikte vermeiden. Ich sehe mich daher in der Verantwortung, eine transparente und faire Kommunikation zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen und tragfähige Vereinbarungen mit meinen Mandanten zu regeln.

Der Anspruch auf Unterhalt steht nicht nur Kindern gegenüber den Eltern zu, sondern möglicherweise auch dem Ehegatten im Zuge einer Scheidung oder Trennung. Wann Sie Ehegattenunterhalt fordern können und welche Voraussetzungen es hierfür benötigt, ist komplex und wird im Unterhaltsrecht geregelt. Meine Rechtsanwaltskanzlei in Frankfurt hilft Ihnen bei der Feststellung, ob überhaupt Unterhalt beansprucht werden kann sowie bei der Ermittlung des richtigen Unterhalts und dessen Höhe.

Gerne prüfe ich etwaige Ansprüche auf Ehegattenunterhalt und unterstütze Sie dabei, den nachehelichen Unterhalt oder Trennungsunterhalt erfolgreich durchsetzen zu können. Dank langjähriger Erfahrung im Familienrecht bin ich auch in solchen speziellen Thematiken bestens qualifiziert und biete für jeden Betroffenen eine individuelle Rechtsberatung an. Haben Sie daher Fragen zur Berechnung von Unterhaltsansprüchen oder sollen diese wirksam geltend gemacht oder abgewehrt werden, zögern Sie bitte nicht, meine Kanzlei zu kontaktieren.

In meiner Rechtsanwaltskanzlei für Familienrecht berate und betreue ich Sie in allen Kindschaftssachen. Sei es die Regelung von Umgangsrechten oder die elterliche Sorge – sind Kinder im Spiel, bedarf dies einer besonderen Fürsorge und Umsicht, die ein*e kompetente*r Rechtsanwalt*Rechtsanwältin stets im Auge haben sollte. Gerne unterstütze ich Sie bereits bei der Ausgestaltung der Scheidungsfolgenvereinbarung, um die nachehelichen Folgen so zu regeln, dass ein fairer Austausch zwischen beiden Parteien besteht. Um auch nach der Ehe bzw. Trennung aktiv am Leben Ihrer eigenen Kinder beteiligt zu sein, ist es empfehlenswert, Regelungen des Sorge- und Umgangsrechts frühzeitig rechtlich abklären zu lassen. Meine Aufgabe liegt darin, Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzuzeigen und die Rechte für Ihre Kinder zu wahren.

Sollten Sie sich mit Ihrem (Ex-)Partner nicht sicher sein, wie das Umgangsrecht ausgestaltet werden soll, helfe ich Ihnen, eine angemessene Lösung zu finden. Ferner vertrete ich Sie in gerichtlichen Verfahren, das alleinige Sorgerecht zu erhalten oder einen möglichen Sorgerechtsentzug durchzusetzen bzw. abzuwenden. Diesbezügliche Fragen können gerne in einem Beratungsgespräch geklärt werden.

Lässt sich ein Paar scheiden oder wird eine Partnerschaft beendet, spielt die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens eine zentrale Rolle. Dabei umfasst die Vermögensaufteilung verschiedenste Aspekte der Vermögensauseinandersetzung, wie etwa der Zugewinnausgleich, Regelungen gemeinsamer Darlehen und Kredite sowie beispielsweise die Aufteilung von Immobilien. Überdies hinaus sind steuerliche Auseinandersetzungen ein wichtiges Thema in der Vermögensaufteilung. Im Rahmen der Vermögensfrage kläre ich Sie auch vor Schließung der Ehe über die Möglichkeiten der Güterstände auf.

Besonders wenn es darum geht zu entscheiden, wie die gemeinsamen Vermögenswerte zukünftig gehandhabt werden sollen, sind Streitigkeiten oftmals die Folge. Jene Konflikte können aber im Vorhinein durch eine sorgfältige und detaillierte Planung vermieden werden. Hierzu rate ich insbesondere die Errichtung von ehelichen Verträgen und die bewusste Wahl des Güterstandes, um Vereinbarungen im Hinblick auf Vermögensverhältnisse schriftlich festhalten zu können. Haben Sie als Ehepaar keinen Ehevertrag aufgesetzt und leben somit im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wird der sogenannte Zugewinnausgleich relevant. Wie dieser im Einzelnen abläuft, erkläre ich Ihnen gerne in einem ausführlichen Gespräch.

Unter dem Versorgungsausgleich versteht man ein weiteres rechtliches Instrument, welches die verschiedenen Rentenansprüche der Eheleute während aufrechter Ehe ausgleicht. Dabei ist es die Aufgabe des*der Anwaltes*Anwältin, Sie darüber aufzuklären, ob die Durchführung eines Versorgungsausgleichs in Ihrem individuellen Anliegen sinnvoll wäre. Was den Versorgungsausgleich betrifft, ist eine langfristige Planung durchaus ratsam, denn dieser kann bereits im Ehevertrag geregelt werden. Im Zuge meiner anwaltlichen Betreuung bespreche ich mit meinen Klienten die strategische Herangehensweise und gestalte im Voraus die Versorgung im Hinblick auf eine womöglich spätere Scheidung.

Kommt es zu einer Scheidung oder Trennung, werden nun alle Rentenanrechte und Rentenerwerbsaussichten der Ehegatten vor Gericht ausgeglichen. Ist dies der Fall, helfe ich Ihnen diese innerhalb des Scheidungsverfahrens durchzusetzen, indem ich Ansprüche prüfe, geltend mache und gegebenenfalls abwehre. Möchten Sie jenen Versorgungsausgleich ausschließen, ist dies nur durch einen Vertrag bzw. vor Gericht möglich. Gerne vertrete ich Sie im gerichtlichen Verfahren, sollten Sie einen Ausschluss oder eine Modifikation des Versorgungsausgleichs wünschen.

Werden Zukunftsvorstellungen mit dem Partner geplant & Hochzeitspläne geschmiedet, vermeiden viele Paare den unromantischen Gedanken an einen Ehevertrag. Besonders dann kann es sinnvoll sein, sich an eine*n erfahrene*n Fachanwalt*Fachanwältin für Familienrecht zu wenden, der*die Ihnen den Zweck eines Ehevertrages sowie die Vor- und Nachteile aufzeigt. Als Rechtsanwältin liegt dabei mein Anliegen darin, die individuelle Ausgangslage stets zu berücksichtigen, um meine Mandanten darüber aufzuklären, ob die Ausgestaltung eines Ehevertrages sinnvoll ist. Denn oft kann dieser Ihre Interessen, aber auch die Ihres Partners zukünftig wahren.

Der Ehevertrag schafft klare Verhältnisse und regelt beispielsweise Vereinbarungen in Bezug auf Güterstand, Vermögen sowie Unterhalt. Mit Ihnen zusammen bespreche ich die einzelnen Modalitäten des Ehevertrages, bringe Ihre persönlichen Vorstellungen zu Papier und achte darauf, dass wesentliche Regelungsinhalte fair & professionell aufgesetzt werden. Befinden Sie sich bereits an jenem Punkt, an dem sie und ihr Partner sich zur Scheidung entschlossen haben, stehe ich Ihnen verlässlich bei der Regelung von einvernehmlichen Lösungen zur Seite. Dabei kann mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung für einen konfliktfreieren Scheidungsablauf gesorgt werden. Gerne informiere ich Sie umfassend über die Scheidungsfolgenvereinbarung und deren Regelungsinhalt in meiner Kanzlei in Frankfurt.

Immer mehr Paare leben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, da diese den Vorteil hat, sich jederzeit ohne Scheidungsverfahren sofort trennen zu können. Jedoch darf man durch diese Tatsache nicht davon absehen, dass eine nichteheliche Lebensgemeinschaft mit rechtlichen Risiken verbunden ist. Denn im Gegensatz zur Ehe kommen die für die Ehe geltenden gesetzlichen Regelungen nicht zum Einsatz. Dies betrifft vor allem den ehelichen Unterhalt, Vermögensauseinandersetzungen, Rentenausgleich sowie Regelungen zum Hausrat.

Möchten Sie und Ihr Partner dennoch bestimmte Punkte rechtlich regeln lassen, kann ein Partnerschaftsvertrag Abhilfe schaffen. Darin können Sie Regelungen treffen, mit denen Sie Ihr Zusammenleben gestalten, wie etwa vermögensrechtliche Angelegenheiten, Besitz- und Eigentumsverhältnisse oder Anschaffungen im Immobilienwesen. Gerne unterstütze ich Sie bei der Prüfung und Errichtung von Partnerschaftsverträgen nach Ihren gemeinsamen Interessen. Ferner bin ich Ihr Ansprechpartner bei der Aufhebung von Lebensgemeinschaften und mache daraus entstandene Ansprüche gerichtlich geltend.

Mit 1. Oktober 2017 trat in Deutschland das Gesetz in Kraft, welches gleichgeschlechtlichen Paaren die Eheschließung ermöglicht. Davor konnten homosexuelle Paare lediglich die eingetragene Partnerschaft eingehen, die sich jedoch in einigen Punkten stark von der Ehe unterschied. Besonders die Adoption war für gleichgeschlechtliche Paare kaum möglich. Mit einer „Ehe für alle“ wurden nun die Rechte und Pflichten der Paare erweitert. Gerne stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung, um Ihnen einen Überblick über Ihre Möglichkeiten – im Hinblick auf Adoption, Ehe & Co. – geben zu können.

Neben der Beratung in eheliche Thematiken, errichte ich Eheverträge sowie Vereinbarungen und kläre Sie nicht nur vor, sondern auch nach der Ehe – bei allfälliger Scheidung – umfassend auf. Zudem informiere ich Sie darüber, welche Änderungen die gleichgeschlechtliche Ehe für eingetragene Partnerschaften bedeutet sowie bezüglich der Umwandlung Ihrer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe.

Auch innerhalb der Familie bzw. der Ehe sind steuerliche Aspekte maßgeblich zu berücksichtigen. Besonders eine Scheidung oder Trennung hat steuerliche Auswirkungen, die im Vorhinein unbedingt beachtet werden sollten. In meiner Rechtsanwaltskanzlei für Familienrecht berate ich Sie zu den insoweit anfallenden Fragen des Steuerrechtes. Auch bei der Berechnung von Unterhaltsforderungen ist das Steuerrecht von relevanter Bedeutung.

Des Weiteren kläre ich mit meinen Mandanten, wie Steuerrückzahlungen oder Steuernachzahlungen zwischen den zuvor gemeinsam veranlagten Ehepartnern aufgeteilt werden müssen. Welche steuerlichen Vorteile Sie durch eine Ehe genießen können, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und bedarf einer näheren Überprüfung. Gerne kann ich Ihnen im Rahmen eines Beratungsgespräches aufzeigen, was für steuerrechtliche Faktoren zu berücksichtigen sind.

Über meine Person

Rechtsanwältin Alexandra Fuchs

Ich bin in Berlin geboren, habe an der Humboldt-Universität in Berlin und am King’s College in London Rechtswissenschaften studiert. Anschließend habe ich meinen juristischen Vorbereitungsdienst in Berlin und Brandenburg mit Prädikatsexamen abgeschlossen. Seit 2006 bin ich als Rechtsanwältin zugelassen und war über viele Jahre Teil einer über-örtlichen Sozietät in Frankfurt am Main. Im Jahr 2014 habe ich meine eigene Rechtsanwaltskanzlei mit dem Schwerpunkt Familienrecht gegründet & seit 2017 darf ich mich als Fachanwältin für Familienrecht bezeichnen.

Besonderen Wert lege ich auf ein vertrauensvolles Beratungsverhältnis. Ich stehe Ihnen daher gerne als persönliche Ansprechpartnerin in familienrechtlichen Anliegen zur Seite.

Ich freue mich darauf, Sie rechtlich unterstützen zu können!

Mitgliedschaften:

  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
  • Deutscher Anwaltverein

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